Attraktive Förderungen helfen beim Fenstertausch
Wenn Sie Ihre Fenster oder Haustür erneuern möchten, gibt es verschiedene Programme, mit denen Sie sich diese Leistungen bezuschussen lassen können. Dies gilt für die Bereiche Einbruchschutz, Schallschutz und Energieeinsparung. Wir informieren und unterstützen Sie gern dabei, die passende Förderung zu für Ihr Bauvorhaben auszuwählen. Auch wenn Ihr Haus unter Denkmalschutz steht, gibt es besondere gesetzliche Reglungen und auch Möglichkeiten der Förderung.
Gleichzeitig sind neue Fenster energieeffizient: Sie senken den CO2-Ausstoß und schützen das Klima. Neue Fenster sparen zudem Geld. Gebäudemodernisierer können und sollen die diversen Fördertöpfe in Anspruch nehmen, um ihre finanzielle Belastung zu verringern. Dafür stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Die Bandbreite der Fördervarianten reicht von Zuschüssen für eine Energieberatung über zinsgünstige Darlehen oder direkte Zuschüsse der KfW-Bank bis hin zu Programmen der Länder, Kommunen und der regionalen Energieversorger.
Übersicht über Förderprogramme:
www.kfw.de | www.foerderdatenbank.de | www.bafa.de | ||
KfW Förderbank mit Programmen für Bestandsimmobilien und Neubau | Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union | Das BAFA-Kompetenzzentrum für Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung, Energie und Klimaschutz des Bundes mit Liste von zugelassenen Energieberatern |
Da niemand weiß, für wie lang die Fördertöpfe noch gut gefüllt sind, sollte man jetzt den Fenstertausch in Angriff nehmen. Die gesamte „Förderkultur“ in Deutschland befindet sich aufgrund der angestrebten Reduzierung der Staatsverschuldung derzeit massiv im Umbruch. So hat zum Beispiel die KfW-Förderbank zum 1. September 2010 wesentliche Elemente im Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ gestrichen. Einzelmaßnahmen werden danach in der Kredit- und Zuschussvariante nicht mehr gefördert.
Allerdings: Die bislang im Programm „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ förderfähigen Maßnahmen können jetzt im Programm „Wohnraum Modernisieren“ zu den dort geltenden Programmbestimmungen als zinsgünstiges KfW-Darlehen beantragt werden. Eine weitere gute Nachricht: Das Förderangebot für Sanierungen zu KfW-Effizienzhäusern bleibt in der Kreditvariante (zinsverbilligtes Darlehen, hohe Tilgungszuschüsse) und Zuschussvariante speziell für Privatpersonen unverändert bestehen. Bei einer energetischen Modernisierung zum KfW-Effizienzhaus 55 kann es einen Barzuschuss von bis zu 13.125 Euro geben. 2011 sollen im Rahmen der KfW-Förderung 936 Millionen Euro an Bundesmitteln für „Energieeffizientes Bauen und energieeffizientes Sanieren“ bereitgestellt werden. Es empfiehlt sich, rasch zuzugreifen (siehe www.kfw.de).
Interessant auch für Gebäudemodernisierer ist die Förderung der professionellen Baubegleitung durch Sachverständige während der energetischen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus in Höhe von 50 Prozent der Kosten. Dabei geht es immerhin um bis zu 2.000 Euro pro Vorhaben.
Hoffen lässt vor diesem Hintergrund das Energiekonzept der Bundesregierung, das im September 2015 beschlossen wurde. Ein für Modernisierungswillige wichtiger Punkt ist, dass der Bereich „Energetische Gebäudesanierung und energieeffizientes Bauen“ eine Schlüsselrolle einnimmt. „Als Ziel wird ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050 ausgegeben. Dafür wird eine verbesserte und kontinuierliche Förderung erwogen, insbesondere des bewährten CO2-Gebäudesanierungsprogramms – eine gute Nachricht für unsere Kunden; außerdem drängt die Wohnungswirtschaft seit längerem auf steuerliche Anreize“, so Jan-Peter Albers. „Ich rate daher allen modernisierungswilligen Haus- und Wohnungsbesitzern, sich vor einem Neukauf von Fenstern und Türen im Fachhandel umfassend über die aktuellen Fördermöglichkeiten zu informieren bzw. beraten zu lassen.“
Das gilt zum Beispiel für den Bereich „Energieberatung“. Besitzer älterer Eigenheime, deren Bauantrag vor 1994 gestellt wurde, erhalten für die Kosten einer Energieberatung jetzt sogar bis Ende 2014 Zuschüsse vom Staat. Das lohnt sich, denn immerhin kostet ein Gutachten für Ein- und Zweifamilienhäuser rund 700 Euro. Der Zuschuss beträgt bis zu 300 Euro, bei Mehrfamilienhäusern liegt er bei bis zu 360 Euro. Außerdem bekommen Hauseigentümer nach der aktuellen Fassung der Förderung 100 Euro zusätzlich, wenn der Energieberater auch die Luftdichtigkeit des Gebäudes prüft. Die Förderung wird durch den Energieberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt. Gut zu wissen: Eine Liste zugelassener Berater gibt es im Internet unter www.bafa.de.
Ein gutes Beispiel für Förderungen auf Landesebene sind die Mittel, die durch die Hessische Landesbank zur Verfügung gestellt werden. Sie sind für den Neubau und für die Modernisierung von Mietwohnungen, insbesondere im Bereich der Energieeinsparung, gedacht. Passend dazu bietet die Seite www.foerderdatenbank.de einen umfassenden Überblick über die vielfältigen Fördermöglichkeiten des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.